AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FISCHER FITNESS GmbH
(Stand: 09.2022)
1. Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Verträge der FISCHER FITNESS Peine GmbH soweit im Einzelfall nichts
anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines
mit der FISCHER FITNESS Peine GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages
zur Benutzung der FISCHER FITNESS Peine GmbH betriebenen
Fitnessstudios (nachfolgend: Club) nach Maßgabe der Vereinbarung auf
dem „Mitgliedsvertrag“ berechtigt sind. Der Vertrag über die
Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages im Club
durch Unterschrift der Vertragspartner zustande. Beim Online-
Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der
Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem ausgewählten Club. Die
Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch
eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail durch den Club, für
welches das Mitglied den Onlineantrag abgegeben hat. Der Club speichert
den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des
„Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu.
Die FISCHER FITNESS Peine GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb
von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu
widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist;
ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender
Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der FISCHER FITNESS Peine GmbH
aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung
des Mitglieds durch die FISCHER FITNESS Peine GmbH gekündigt wurde.
Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem
Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Im
Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits
gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht
erstattet. Sollte das Mitglied während der 14 tägigen Widerrufsfrist das
Training in einem der Clubs nutzt, gibt es keinen Anspruch auf Widerruf der
Mitgliedschaft. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht
Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann
ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters im
Club geschlossen werden.
2. Nutzung der Studios
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied Zutritt zu mehreren Studios und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2 Zutritt nur mit aktivierter MemberCard
Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt in die Studios.
Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt in die Studios nicht möglich.
2.3. Hausordnung
Die FISCHER FITNESS GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen.
Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1. Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden.
Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard
Für die Ausstellung der MemberCard bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig.
Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für Ersatz-Member-Card fällig.
Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der FISCHER FITNESS GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann.
Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der FISCHER FITNESS GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der FISCHER FITNESS GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der FISCHER FITNESS GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die MemberCard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der FISCHER FITNESS GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der FISCHER FITNESS GmbH gespeichert wird.
Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sichdie FISCHER FITNESS GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
4. Beiträge
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für die Aktivierungsgebühr für die MemberCard wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.2. Preisanpassungsrecht
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die FISCHER FITNESS GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt.
Die FISCHER FITNESS GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB)
ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der
Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Das Mitglied wird der FISCHER FITNESS GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4 Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die FISCHER FITNESS GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden.
Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die FISCHER FITNESS GmbH berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen.
5. Vertragslaufzeit/Kündigung
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit).
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der FISCHER FTNESS GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.
5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.3.1. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich in der App und das Kontaktformular auf der Website; per Brief an die FISCHER FITNESS GmbH oder per E-Mail erfolgen.
6. Haftung der FISCHER FITNESS GmbH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FISCHER FITNESS GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der FISCHER FITNESS GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der FISCHER FITNESS GmbH.
7. Schlussbestimmung
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die FISCHER FITNESS GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die FISCHER FITNESS GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
Die FISCHER FITNESS GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die FISCHER FITNESS GmbH aufrechnen.
Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die FISCHER FITNESS GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.